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§ 91 EStG
30.03.2009, 18:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2009 18:28 von Opa.)
Beitrag: #5
RE: § 91 EStG
Ich seh hier nicht mehr durch. Das FA ändert Bescheide aufgrund der Meldungen der zentralen Zulagenstelle. Was von dort jedoch gemeldet wird, kann keiner überprüfen. Das FA ändert ohne zu kontrollieren, oder auch nur annähernd nachzusehen.

Das FA behauptet die Zulagenstelle hätte in 07 eine Zulage + Kinderzulage gezahlt. Dies kann gar nicht sein. Das Kind hatte die Ausbildung in 05 beendet, seit Juli 05 kein KG mehr. Wie kommt die Zulagenstelle auf die Kinderzulage? Das FA sieht doch die Erklärung, in der kein Kind in 07 berücksichtigt ist. Trotzdem glauben sie blind der Zulagenstelle, daß ein Kind vorhanden wäre. Kann man sich selbst an die Zulagenstelle wenden, um den mitzuteilen, daß sie Unsinn melden? Meistens klappt es ja, aber in einigen Fällen da könnte ich in den Schreibtisch beißen.
Kennt sich mit diesem Sch... einer aus?
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§ 91 EStG - Opa - 23.04.2008, 14:01
RE: § 91 EStG - Petz - 26.04.2008, 17:53
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RE: § 91 EStG - Opa - 30.03.2009 18:27

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