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Steuerberater und Rechtsberatung
17.04.2008, 18:11
Beitrag: #1
Steuerberater und Rechtsberatung
Hallo Kollegen,

sind eigentlich das Vorbereiten von Gesellschafterbeschlüssen zum Jahresabschluss, das Vorbereiten von Protokollen der Gesellschafterversammlung etc. durch einen StB noch von Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG gedeckt?

Grüße, die Catja

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Steuerberater und Rechtsberatung - Catja - 17.04.2008 18:11

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