Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aktivierung von Kosten für Homepage
07.03.2008, 09:21
Beitrag: #3
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage
Hallo,
die Domain ist lediglich die Adresse, nicht die nutzbare Oberfläche die man sieht.
Dazu: Der Leitsatz von BFH 19.10.2006 III R 6/05 lautet wie folgt:

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.

Die Website/HTML etc. ist dazu ein aliud. Vergleichen könnte man das mit Werbeschild und Klebefolie... naja, weit her geholt. Persönlich sehe ich hier allerdings einen entgeltlichen Erwerb und somit eine Aktivierung. Ich werde das heute am Tag nochmal überdenken...

Gruß,
showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - showbee - 07.03.2008 09:21
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - jurico - 07.03.2008, 17:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation