Aktivierung von Kosten für Homepage
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07.03.2008, 09:21
Beitrag: #3
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RE: Aktivierung von Kosten für Homepage
Hallo,
die Domain ist lediglich die Adresse, nicht die nutzbare Oberfläche die man sieht. Dazu: Der Leitsatz von BFH 19.10.2006 III R 6/05 lautet wie folgt: Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Die Website/HTML etc. ist dazu ein aliud. Vergleichen könnte man das mit Werbeschild und Klebefolie... naja, weit her geholt. Persönlich sehe ich hier allerdings einen entgeltlichen Erwerb und somit eine Aktivierung. Ich werde das heute am Tag nochmal überdenken... Gruß, showbee |
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Nachrichten in diesem Thema |
Aktivierung von Kosten für Homepage - towel day - 06.03.2008, 20:18
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - zaunkönig - 06.03.2008, 23:40
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - towel day - 07.03.2008, 10:06
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - showbee - 07.03.2008 09:21
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - showbee - 07.03.2008, 11:04
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - jurico - 07.03.2008, 17:14
RE: Aktivierung von Kosten für Homepage - towel day - 07.03.2008, 18:40
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