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Zur Pendlerpauschale
23.01.2008, 15:12
Beitrag: #4
RE: Zur Pendlerpauschale
Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Dazu eine andere Pressemeldung:

Zitat:Fällt das Werkstorprinzip?

Pressemitteilung



In zwei sehr deutlichen Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof am heutigen Mittwoch anlässlich seiner Jahrespressekonferenz die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer als verfassungswidrig beurteilt. Die Richter begründen ihre Beschlüsse damit, dass Fahrtkosten zur Arbeit unvermeidbare Erwerbsaufwendungen sind, denen sich der Arbeitnehmer „nicht beliebig entziehen“ kann.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hält die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes als richtungweisend für die Beurteilung der Verfassungsrichter in Karlsruhe, die nun abschließend über die Kürzung der Pendlerpauschale zu urteilen haben. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte noch in diesem Jahr erfolgen.

Nach Auffassung des NVL ist jetzt die Politik gefordert, für ein Ende der Diskussion zu sorgen. Die Kürzung der Pendlerpauschale und das eingeführte Werkstorprinzip sollten schnellstmöglich zurück genommen werden. Viele Pendler sind angesichts anhaltend hoher Kraftstoffpreise und steigender Preise für öffentliche Verkehrsmittel finanziell stark belastet und verärgert. Trotz Wirtschaftswachstum beharrte bisher die Regierung auf die Kürzung der Pendlerpauschale mit der Begründung der Haushaltskonsolidierung, während Unternehmen erheblich steuerlich entlastet wurden. Deshalb fordert der NVL eine Kurskorrektur.

Es ist wichtig, dass mit Rücknahme der Kürzung bei der Pendlerpauschale auch das Werkstorprinzip aufgegeben wird. Dieses würde sonst alle Tore für weitere Streichungen öffnen, von der doppelten Haushaltsführung über den Unfallschutz für Wege zur Arbeit bis zur völligen Streichung des Fahrtkostenabzugs bei Arbeitnehmern. Die heutige Entscheidung ist deshalb ein wichtiger Erfolg nicht nur für die Pendler, sondern für alle Arbeitnehmer, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Steuerpflichtige sollten in der aktuell anstehenden Einkommensteuererklärung 2007 den Abzug der Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer geltend machen, bei Ablehnung Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Je mehr Steuerpflichtige mitmachen, um so höher ist der Druck auf die Regierung, endlich zu handeln.



Berlin, 23.01.2008

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Zur Pendlerpauschale - Hans-Christian - 11.01.2008, 10:06
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 11.01.2008, 17:17
RE: Zur Pendlerpauschale - Hans-Christian - 23.01.2008 15:12
andererseits: - Catja - 23.01.2008, 19:30
RE: andererseits: - Hans-Christian - 23.01.2008, 21:26
RE: Zur Pendlerpauschale - Catja - 23.01.2008, 21:31
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 24.01.2008, 09:05
RE: Zur Pendlerpauschale - frankts - 24.01.2008, 10:56
RE: Zur Pendlerpauschale - showbee - 24.01.2008, 12:46

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