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Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
09.08.2019, 11:33
Beitrag: #5
RE: Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen
Ist es dann nicht ein Fall der Bilanzberichtigung im ersten offenen Jahr? Freilich "Personenverschoben", aber nach § 4 (2) dürften ja veranlagte ErgBil an der OberPersG nun nicht mehr zurückzudrehen sein und die ggf anteilige Auflösung von Mehrwerten wäre zumindest verloren.
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RE: Doppelstöckige Personengesellschaften und Ergänzungsbilanzen - showbee - 09.08.2019 11:33

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