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§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto
15.03.2019, 19:13
Beitrag: #2
§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto
Dein Fall dürfte nicht dem aktuellen Recht entsprechen: § 20 Abs 2 Satz 2 Nr 4 UmwStG idF StÄndG 2015.

Danach darf der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen (bspw die Gewährung einer Forderung = Passivierung einer Verbindlichkeit in der GmbH) die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr als 25 % des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögen betragen.
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§ 20 Abs. 2 UmwStG und teilweise Verbuchung auf Darlehenskonto - showbee - 15.03.2019 19:13

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