Übernehme 7h/7i
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12.08.2016, 12:36
Beitrag: #5
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RE: Übernehme 7h/7i
Ergibt sich m.E. klar aus dem Gesetz:
Bei einem im Inland belegenen Gebäude, ... kann der Steuerpflichtige ... im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, ..., absetzen Der Käufer hat keine Herstellungskosten. |
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Übernehme 7h/7i - Opa - 05.08.2016, 10:17
RE: Übernehme 7h/7i - phönix - 08.08.2016, 16:50
RE: Übernehme 7h/7i - Opa - 12.08.2016, 11:12
RE: Übernehme 7h/7i - phönix - 12.08.2016, 11:18
RE: Übernehme 7h/7i - tosch - 12.08.2016 12:36
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