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Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
18.01.2016, 20:52
Beitrag: #10
RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage
Die Haupttätigkeit der GmbH liegt, wie ich schon schrieb in der Verwaltung von Grundstücken.

Die Weitervermietung hat wirtschaftlich untergeordneten Rang.
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RE: Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - Oliver Thomas - 18.01.2016 20:52

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