Gewinnermittlung ohne Belege
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09.12.2015, 09:54
Beitrag: #2
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RE: Gewinnermittlung ohne Belege
Ja, hier würde ich aus 2 Richtungen "ranschätzen":
1. Umsatztage x typischer Umsatz = Einnahmen + Sicherheitszuschlag abzgl. geschätzter WE abzgl. geschätzte lfd. Kosten des Unternehmens (Personal???) zzgl. Entnahmepauschalen für Gastro = Gewinn 2. Geldverkehrsrechnung Wie ist der Lebensstil des Stpfl? Muss er von seinem Einkommen Familie ernähren oder nur sich? Wie teuer ist die Wohnung? Welches Auto fährt/fuhr er? Urlaube? Investitionen? Hat er was gespart über die Gesamtperiode? Das sind alles Indikatoren um zu prüfen, ob der unter 1. ermittelte Gewinn plausibel ist. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Gewinnermittlung ohne Belege - Effenhausen - 09.12.2015, 02:44
RE: Gewinnermittlung ohne Belege - showbee - 09.12.2015 09:54
RE: Gewinnermittlung ohne Belege - Effenhausen - 13.12.2015, 14:37
Gewinnermittlung ohne Belege - showbee - 13.12.2015, 21:53
RE: Gewinnermittlung ohne Belege - Effenhausen - 15.12.2015, 20:52
RE: Gewinnermittlung ohne Belege - showbee - 15.12.2015, 21:49
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