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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
09.10.2013, 14:06
Beitrag: #4
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(09.10.2013 13:02)phönix schrieb:  .... Dazu kommen Fälle, in denen die Eingangsleistung nicht für das Unternehmen bezogen wurde.

Aus diesen Rechtsquellen kann wohl keiner den Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die von Dir dargestellten Sachverhalte herauslesen.

Doch kann man, lt. BP wird klar zwischen USt und ESt getrennt. Ist ja auch logisch. Innerhalb der USt wird widerum getrennt zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Bereich. Und der Schadensersatz ist dem (umsatzsteuerlichen) nicht wirtschaftlichen Teil zuzurechnen. Es gibt ein BFH-Urteil zu den RA-Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Beteiligung durch eine Holding AG. Kein VSt-Anspruch auf die Leistungen, da es nicht der wirtschaftliche Zweck der Gesellschaft war.

Im NWB war so vor 3-6 Wochen ein Aufsatz über die Leasinggeschichte, da wurde wohl das Thema angerissen was aus der Vorsteuer des Gutachters wird, wenn die Leasinggesellschaft einen nicht steuerbaren Umsatz aus der Entschädigung erzielt.

Bin auf der Suche...........

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - tolledeu - 09.10.2013 14:06

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