Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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09.10.2013, 11:13
Beitrag: #1
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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Hallo,
ich habe ein dickes sechsstelliges Problem auf dem Tisch. eine bekannte deutsche Musikgruppe beauftragt eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Verfolgung von illegalen Downloads. In den letzten Jahren kamen dabei ca. 4 Mio. an Schadensersatz zusammen. Die Anwälte legten ganz normal Rechnung. Jetzt kam BP und haut sämtliche Vorsteuer aus den Anwaltsrechnungen raus mit der Begründung, es liegt kein wirtschaftlicher steuerpflichtiger Umsatz zu Grunde. Es wurden Aufwendungen getätigt zur Erzielung von nicht steuerbaren Umsätzen. Der Prüfer beruft sich auf das Urteil des BFH zum nicht steuerbaren Umsatz beim Leasingausgleich und auf den Beschluss des BFH vom 22.12.2011 zu den Strafverteidigungskosten. Besteht der direkte und unmittelbare Zusammenhang zu einem einzelnen Ausgangsumsatz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, der steuerpflichtig ist (gleichgestellt: Umsatz i.S. von § 15 Abs. 3 UStG und Art. 17 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG), kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Die für den Leistungsbezug getätigten Aufwendungen gehören dann zu den Kostenelementen dieses Ausgangsumsatzes. Ich sehe hier ein ernstes Problem.... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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