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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
20.08.2013, 13:23
Beitrag: #21
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
Also wer früher schon #4900 angebucht hat, war doch auch in Zeiten pre-EÜR nicht davor gefeit Nachfragen zu erhalten. Unser Chef hat uns schon in der Ausbildung dazu angehalten dieses Konto nicht zu bebuchen. Wir haben auch oft gern Unterkonten von #498x angelegt und dann nicht nur "Betriebsbedarf" benannt sondern je nach Gewerbe auch "Gastrobedarf, Kellnerbedarf, Bedarf LKW Fahrer, Bedarf ... Also je Unternehmen mit mehr "sonstigem Aufwand" auch 1-3 Unterkonten. Da blieben dann nur kleine Beträge über zu denen nie Nachfragen kamen. Ergo: Macht man es gleich richtig, spart man sich viel Ärger hinten raus.
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RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 19.08.2013, 09:03
RE: Anforderungen - Opa - 19.08.2013, 12:40
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung" - showbee - 20.08.2013 13:23
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 26.08.2013, 17:13
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 28.08.2013, 19:02
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 29.08.2013, 11:08
RE: Anforderungen - Taxman - 29.08.2013, 14:48
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 02.09.2013, 15:09
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