Kommanditst als Arbeitnehmer
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01.08.2013, 09:35
Beitrag: #1
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Kommanditst als Arbeitnehmer
V betreibt ein Einzelunternehmen und beschäftigt dort seine Tochter T als Angestellte.
Aus Altersgründen nimmt der V die T in der Weise auf, dass er eine KG gründet, selbst den Komplementär macht und T als Kommanditistin einsetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Die Frage: Besteht Lohnsteuerpflicht? Ich sage ja, weil die Arbeitnehmerstellung eindeutig ist (§ 1 LStDV) und der Arbeitslohn auch (§ 2 LStDV). Die Umqualifizierung nach § 15 (1) Nr. 2 EStG erfolgt außerhalb dieser Normen im Rahmen der Festsetzung. § 38 EStG ist anzuwenden. Ich kann aber auch nein sagen, weil es in § 38 heißt "Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben..." - solche Einkünfte haben wir aber nicht. Eins kann nur richtig sein. Welches? ® |
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Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013 09:35
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