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Kommanditst als Arbeitnehmer
01.08.2013, 09:35
Beitrag: #1
Kommanditst als Arbeitnehmer
V betreibt ein Einzelunternehmen und beschäftigt dort seine Tochter T als Angestellte.

Aus Altersgründen nimmt der V die T in der Weise auf, dass er eine KG gründet, selbst den Komplementär macht und T als Kommanditistin einsetzt.

Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert.

Die Frage:
Besteht Lohnsteuerpflicht?

Ich sage ja, weil die Arbeitnehmerstellung eindeutig ist (§ 1 LStDV) und der Arbeitslohn auch (§ 2 LStDV). Die Umqualifizierung nach § 15 (1) Nr. 2 EStG erfolgt außerhalb dieser Normen im Rahmen der Festsetzung. § 38 EStG ist anzuwenden.

Ich kann aber auch nein sagen, weil es in § 38 heißt "Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben..." - solche Einkünfte haben wir aber nicht.

Eins kann nur richtig sein. Welches?

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Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013 09:35

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