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VgA ?
05.06.2013, 08:38
Beitrag: #3
VgA ?
Guten Morgen!

Na er konstruiert die Bestechung aus dem Vermögen des Gesell-GF!

Also Geld fließt von GmbH --> GF = vGA
und von GF --> Produzent = Bestechung

Das ist aber mE unrichtig, weil der GF kein Eigeninteresse an Bestechung hat und nicht jede Straftat zwingend "Privatsache" ist. Es sollte vielmehr bei § 4 V 10 EStG auf Ebene der GmbH verbleiben.

In Rede steht hier wohl § 299 II StGB. Müsste man man schauen, ob der auch Geschäfte mit Drittstaaten erfasst (vermute ich mal).

Gruss
showbee
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VgA ? - tolledeu - 04.06.2013, 18:04
RE: VgA ? - ecro - 04.06.2013, 19:57
VgA ? - showbee - 05.06.2013 08:38
VgA ? - showbee - 05.06.2013, 08:40
RE: VgA ? - tolledeu - 05.06.2013, 15:07

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