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Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
28.03.2013, 11:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 11:50 von blind****.)
Beitrag: #15
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Die TK schreibt folgendes:

Zitat:Bei freiwillig Versicherten gibt es eine Besonderheit: Sie zahlen für bestimmte Einnahmen nur den ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent. Für ihren Beitrag werden aber mehr Einkommensarten herangezogen als bei den pflichtversicherten Rentnern. Freiwillig Versicherte zahlen ihren Beitrag zum Beispiel auch auf Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.

Also im Ergebnis alle Einkunftsarten unterliegen der KV. Mit Freigrenze ?

Zitat:Es gibt aber auch ein Mindesteinkommen, auf das Beiträge anfallen. Es beträgt für freiwillig Versicherte 898,33 Euro. Wer geringere Einnahmen hat, zahlt also so viel Beitrag, als hätte er monatlich die Mindesteinnahme.

Die Barmer setzt kein Mindeseinkommen an. Warum ? Wenn als freiwillig eingestuft, müste das doch zur Anwendung kommen. Bezieht sich Mindesteinkommen nur auf die Nebeneinkünfte oder beinhaltet das auch die Rente ?

Zitat:Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern sind alle Einkünfte aus Versorgungsbezügen, zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersvorsorge, und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit bis insgesamt 134,75 Euro monatlich beitragsfrei.

Gilt diese Freigrenze wirklich nicht auch bei freiwillig versicherten Rentnern ? Was bedeutet Arbeitseinkommen ? Mit Gewerbeanmeldung oder auch ohne ? Hauptberuflich oder auch nebenbei ?
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RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ? - blind**** - 28.03.2013 11:02

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