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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
01.03.2013, 11:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 11:15 von blind****.)
Beitrag: #11
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Das mit dem Vollen vorsteuerabzug meine ich so wie ich das geschrieben habe ...

Du hast das etwas missverständlich geschrieben. Vorsteuerabzug aus AK der Anlage + lfd. Kosten ist klar, aber Vorsteuer auf Direktverbrauch (=Rücklieferung) nur bei unternehmerischer Verwendung des Stroms.

Zitat:Nur die Nutzung von automatikkonten funktioniert nicht ^^

Warum nicht ? Bank an Erlöse geht doch. Und Entnahme an Eigenverbrauch auch. Wo ist das Problem ?

Zitat:Dein Problem ist lediglich die ertragsteuerliche Nutzungsentnahme.... und die würd ich ganz einfach (Danke nochmal an Uwe für das Urteil) nach dem Strompreis des Stromanbieters mal Kilowattstunde ermitteln.

Ja das ist ein Problem. Die Preisfindung ist dabei das kleinere Übel. In welchem VZ setze ich das aber an ? Nur im Rahmen der Schlußrechnung im folgenden VZ (wie in meinem Beispiel weiter oben) ? Oder schon bei Abschlagszahlung ?

Zitat:zumal dieser vermutlich günstiger ist, als die Ustlichen 16,38 Ct/khw von Flügge.

562 kWh mit 0,20 EUR (aktueller Strompreis aus 2011) sind bei mir 112,40. 562 KWh mit 0,1638 EUR sind aber 92,05 !!! Wieso sollte ich da den Strompreis nehmen ??? Oder hat Flügge etwas anderes gemeint ?
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RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage - blind**** - 01.03.2013 11:14

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