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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
29.08.2013, 16:00
Beitrag: #21
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
(29.08.2013 15:20)blindworm schrieb:  
Zitat:Stornorückstellung x 1/3;

Rückstellung ist nach dem anderen FG-Urteil nicht zu bilden:
Du schmeisst auch alles in einen Topf, was gerade greifbar ist. Big Grin


(29.08.2013 15:20)blindworm schrieb:  
Zitat:...Diese Form der Absicherung ist vergleichbar mit der von einem Mieter für Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz für Schäden an der Mietsache oder vertragswidrig unterlassene Renovierungsarbeiten bei Beendigung des Mietverhältnisses zu stellenden Sicherheitsleistung (Kaution)
HIER geht es doch um Versicherungsverträge, die storniert werden, das ist doch was ganz anderes als die Abnutzung einer Mietsache.

(29.08.2013 15:20)blindworm schrieb:  
Zitat:wird durch die Aktivierung von "unfertigen Leistungen" dieser durch die Hintertüre doch wieder in Ansatz gebracht.

Es werden doch nur die Aufwendungen in Ansatz gebracht. Nicht der Gewinn.
Ach ja?
Nehmen wir mal an, alle Verträge, die stornobehaftet sind, werden auch tatsächlich storniert. Die Stornorückstellung wird dann erfolgsneutral aufgelöst.
Was ist mit den "unfertigen Leistungen"? Die Aktivierung hat doch wohl den Gewinn erhöht (ohne dass dafür Erträge reinkommen), oder?
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern - tosch - 29.08.2013 16:00

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