Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
|
26.08.2013, 13:43
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Der Mandant (Versicherungsvertreter) besuchte zwischenzeitlich ein Seminar der ERGO-Gruppe. Darin wurde wohl nochmals u.a. auf die Möglichkeit, der ertragsmäßigen Verteilung der Provisionsansprüche hingewiesen. Auf meine Nachfrage, wie denn die entsprechenden Nachweise für die Buchführung in der Praxis aussehen sollen, bekam ich natürlich keine Antwort. Man legte mir nur den, eh schon bekannten, Urteilstext (BFH 17.03.2010 Aktenzeichen X R 28/08) vor. Darin wird ausgeführt, dass es für die Ertragswirksamkeit der Provisionen auf die konkrete Vertragsausgestaltung Versicherer/ Vertreter ankommt.
Gibt es Versicherunggesellschaften, die Provsionen z.B. als Anzahlung leisten und deren (monatliche) Abrechnungen solche Sonderfälle konkret ausweisen ? Ich meine die Trennung der Provisionen in Anzahlungen (zunächst nicht ertragswirksam), echte Vorschüsse und endgültig entstandene Provisionen. Der Vertreter beharrt weiterhin auf der These, dass Provisionen für LV allgemein auf 5 Jahre zu verteilen sind. Laut ua. Stotax ist das aber gerade nicht der Fall. Habe ich eventuell etwas übersehen ? |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste