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Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
15.11.2012, 18:38
Beitrag: #7
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
(15.11.2012 10:39)ecro schrieb:  Der Empfehlung Kiharus folge ich, überlege allerdings, ob es nicht möglich ist, das Finanzamt irgendwie zur Auszahlung des Guthabens zu verdonnern, ohne die Verrechnung aufzugeben. Aber das verfolge mal gar nicht erst weiter.

Das wäre möglich, wenn nicht aufgerechnet, sondern an einen nicht Erstattungsberechtigten erstattet worden wäre. Dann wäre die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt und müsste durch einen Rückforderungsbescheid geltend gemacht werden.
Gleichzeitig müsste an den Berechtigten erstattet werden.

So wird aber einfach nur die Aufrechnung rückgängig gemacht und an den Erstattungsberechtigten erstattet. Die weitaus einfachere Variante.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden - Stadtkatze - 15.11.2012 18:38

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