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Sonderausgaben: KV im Ausland
16.04.2012, 20:29
Beitrag: #1
Sonderausgaben: KV im Ausland
Hallo,

ein früherer Mandant, den ich als "streitlustig" beschreiben möchte, ist bis kurz vor die Wand gelaufen und erwartet nun, dass ihn jemand bremst.

Sachverhalt:
M ist seit mehr als zwei Jahren (DBA muss daher hierauf nicht mehr geprüft werden) angestellter Hochschulprofessor an einer polnischen Universität, hat aber dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, sondern wohnt in DE.

In PL versteuert er seinen Lohn. Das polnische Recht lässt den Abzug von Sozialversicherungsausgaben in voller Höhe (?) als oder wie WK zu. Was hier aber eigentlich auch egal ist.

Deutschland stellt die Einkünfte frei und unterwirft sie dem PV, § 32b (1) Nr. 3.

Hier geht es um die Frage der Abzugsfähigkeit der polnischen SV. Er hat diese begehrt und wurde vom FA wegen § 10 (2) Nr. 1 EStG entsprechend abgewiesen. Mit Einspruchsentscheidung. Die Versicherungsbeiträge stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften.

Jetzt ruft er mich - zwei Tage vor Ablauf der Klagefrist - an und fragt, ob ich die Klage vertrete.

Klar ist..... die Gesetzeslage. M will aber darauf hinaus, dass es europarechtswidrig sei, dass er seine SV-Beiträge nicht abziehen darf, während sein in DE dozierender Kollege die SV-Beiträge abzieht. Das FG müsste also im Ergebnis den EuGH beiziehen.

Dies soll die Grundlage seines Begehrens bilden.

Ich habe ihm angeboten, die Klage selber begründungslos, aber fristwahrend, zunächst beim FG per Fax mit Papierbrief hinterher anzubringen - Vertretungsvollmacht braucht er in dieser Phase nicht und ich bin unsicher, ob ich bis morgen genug durchdacht habe, um den Weg mitzugehen.

Nun ist es so, dass M sicherlich nicht der einzige im Ausland arbeitende Mensch sein dürfte, der vor diesem Problem steht. Anhängige BFH-Verfahren habe ich nicht gefunden, so dass man hier also wohl einen Präzedenzfall schaffen würde.

Wenn er selber die Klage einreicht, haben er und ich ein paar Wochen Zeit, um die nächsten Schritte zu überdenken. Scheut er davor, muss ich ihm morgen was antworten.

Habt ihr Ideen dazu?

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Sonderausgaben: KV im Ausland - ecro - 16.04.2012 20:29

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