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zweitausbildung
15.04.2012, 18:02
Beitrag: #6
RE: zweitausbildung
Unterhalt können die Eltern selbstverständlich geltend machen, denn der Sohn ist unterhaltsberechtigt - immer.

Bitte denke daran, wenn das Kind im Haushalt der Eltern wohnt kann ohne nähere Prüfung der Höchstbetrag berücksichtigt werden. Zahlungsnachweise sind nicht erforderlich.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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zweitausbildung - frankts - 14.04.2012, 23:03
RE: zweitausbildung - Uwe - 14.04.2012, 23:41
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