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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
15.02.2012, 17:30
Beitrag: #18
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Also einmal aus unachtsamkeit die v+v übersehen mag ja noch gehen .. aber jedes jahr ???

Wieviele Jahre sind das denn??

Da würde ich einfach mal unterstellen, dass in den Folgejahren der BEarbeiter sich was dabei gedacht hat, die Einkünfte nicht anzusetzen, nämlich weil in den vorjahren auch nix drin stand....

Immerhin gilt ja auch der Amtsermittlungsgrundsatz...

Ist ohne weiteres erkennbar, dass ein Teil des bekannten Sachverhalts aus Unachtsamkeit bei der Steuerfestsetzung nicht erfasst worden ist, darf diese offenbare Unrichtigkeit durch Berichtigung der versehentlich fehlerhaften Steuerfestsetzung berichtigt werden (BFH Urteil vom 13.11.1997, BFH/NV 98, 419).

klingt auf den ersten Blick nachteilig für den mandanten... ist aber im BFH/NV veröffentlicht... somit für die Finanzverwaltung nicht anzuwenden...

Im Umkehrschluss heisst das, da es klar erkennbar war, darf nicht berichtigt werden.

okay.. das ist jetzt winkeladvokatie .. aber man hat ja sonst nix zu tun:-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Jive - 15.02.2012 17:30

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