Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
10.08.2011, 08:44
Beitrag: #8
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo,

Zum KV-System der Schweiz:

Es besteht KV-Pflicht. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Kassen wie in D.
Jeder muss eine Basisabsicherung haben. Dafür stehen ca. 90 Kassen zur Verfügung, die man frei wählen kann. Die Kassen sind Fürsorgekassen und erstatten keine Kosten. Die Leistungen sind fest vorgegeben. Die Kassen dürfen keine Gewinne oder Verluste machen.
Wer sich, mangels ausreichender Einkünfte, keine KV-Basis leisten kann, erhält einen Zuschuss aus einem einheitlichen Gesundheitstopf, der auch als Sicherung für Verluste bzw. Kassenschließungen herhält.

Zusatzleistungen kann sich jeder frei wählen.
Arbeitgeber zahlen keine Beiträge. Dafür fallen die Gehälter im Schnitt auch höher aus. Manche Arbeitgeber zahlen aber als besondere Leistung Zuschüsse als Gehaltsbestandteil.


Schweiz ist nicht EU-Mitgliedsstaat, gehört aber dem EWR-Raum an. Insoweit alles etwas problematisch, da nach geltendem EU-Recht grundsätzlich alle Vorsorgeaufwendungen, egal ob wohnsitzbezogen oder mitgliedsstaatbezogen gezahlt wird. Entsprechende Urteile und Regelungen gibt es.

Grenzgängerregelung: Die Beiträge sind nicht abziehbar
Steuerfreie Einnahmen: Beiträge im Zusammenhang mit diesen, sind ebenfalls nicht abziehbar.

Beitragszahler und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.


Zitat:Bei den begünstigten Versicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln. Zu den Altersvorsorgebeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Beiträge an ausländische gesetzliche Rentenversicherungsträger (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429). Bei den übrigen Versicherungen ist erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder auch in Island, Norwegen, Liechtenstein) hat oder aber ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland erteilt wurde. Letzteres gilt derzeit für einige Unternehmen aus der Schweiz und aus den USA. Ausnahme: Beamte, die im Nicht-EU-Ausland tätig sind, können ihre Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann absetzen, wenn die Versicherungsgesellschaft keine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland hat (Verfügung der OFD Frankfurt vom 9.7.1996, FR 1996 S. 648).
Der beschränkte Sonderausgabenabzug ausländischer Rentenversicherungsbeiträge von Grenzgängern ist nicht europarechtswidrig, auch wenn im Ausland die entsprechenden Altersrenten voll besteuert werden (BFH-Urteil vom 24.6.2009, X R 57/06, BFH/NV 2009 S. 1697).


Damit sollten dann alle Beiträge abzugsfähig sein, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen? - zaunkönig - 10.08.2011 08:44

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation