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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
08.06.2011, 14:43
Beitrag: #2
RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben?
Ich behaupte, dann brauchst du wieder ein vom Mandanten unterschriebenes Formular.

Wir haben früher generell nur eine eingeschränkte Empfangsvollmacht verwendet, sodass wir zwar die Bescheide, aber nicht Erinnerungen und Mahnungen erhalten haben.

Das hat super funktioniert.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - höfner501 - 08.06.2011 14:43

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