Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
|
17.05.2011, 08:07
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Moin,
so ganz begreife ich den Sachverhalt ehrlich gesagt nicht zaunkönig schrieb:Neuer Bescheid kommt zu Berater B, welcher erneut Einspruch einlegtder ursprüngliche Einspruch war doch noch gar nicht erledigt. Er kann doch nur durch Einspruchsentscheidung oder Abhilfebescheid erledigt werden. zaunkönig schrieb:Ein paar Tage später kommt eine ablehnende Einspruchsentscheidung mit Hinweis auf 173 AO und der Erläuterung, dass die Aufhebung des VdN einen neuen Bescheid notwendig macht, dieser aber an die Stelle des vorhergehenden, rechtsbehelfsbehafteten Bescheides tritt.Soll das vielleicht heißen, dass nur über den zweiten Einspruch entschieden wurde und der Bescheid mit der Aufhebung des VdN Gegenstand des anhängigen ersten Einspruchs geworden ist? zaunkönig schrieb:Es wird überlegt gegen die negative Einspruchsentscheidung zu klagen. Doch welche Anknüpfungspunkte sind vorhanden?warum nicht einfach einen Antrag auf schlichte Änderung? Grüße EV |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste