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§ 24 b
29.08.2007, 14:13
Beitrag: #1
§ 24 b
Hallo

Hab gerade ein Brett vorm Kopf. Habe einen Anruf vom FA bekommen, daß kein FB nach 24b (1.308,-) zusteht, weil das Kind (ü. 18, in Ausb.) nicht mehr bei der Mutter gemeldet (auch nicht mit Nebenwg.) ist.
Der Anspruch besteht doch, wenn Mutter Anspruch auf KG/Kinder-FB hat und es dem Haushalt der Mutter zuzuordnen ist. Oder?
Die Mutter bekommt KG für die Tochter.

viele Grüße
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