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Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
04.01.2011, 21:58
Beitrag: #1
Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Ich muss mal eine vielleicht dumme Frage stellen.

Sachverhalt:

Stpf. ist eigentlich Kleinunternehmer, hat aber wegen eines ust-pflichtigen Mietverhältnisses zur Regelbesteuerung optiert. Daneben noch geringe Einnahmen aus Aufsichtsratstätigkeit. Alles aber in so geringem Umfang, dass die USt unter EUR 1.000 p.a. beträgt. So die unveränderten Verhältnissen seit vielen Jahren.

Ansonsten freiberufliche Tätigkeit im Rahmen einer Sozietät ohne Auswirkung auf die eigene USt.

Kurz: Es gibt ust-pflichtige Umsätze, bisher aber wegen der geringen Höhe seit Jahren eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von USt-VA.

Ende 2010 gibt es aufgrund einer Sonderkonstellation eine einmalige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit außerhalb der Sozietät, die zu einer Jahres-USt von über EUR 7.500 führt.

Stpfl. will die USt-Zahlung ertragsteuerlich noch in 2010 drin haben und gibt eine USt-VA für das IV. Quartal 2010 ab (macht also insoweit von der Befreiung von der Abgabepflicht keinen Gebrauch) und zahlt entsprechend.

Frage:

Kommt man in 2011 um die Abgabe von USt-VA herum, die ja dann eigentlich sogar monatlich angesagt wären oder kann man mit Verweis darauf, dass wieder nur unter 1.000 USt anfallen wird eine Befreiung (als Billigkeitsmaßnahme) erreichen?

Auf die Schnelle habe ich im Gesetzt, UStAE u.a. überall nur gesehen, dass lediglich auf das Vorjahr abzustellen ist. Von Sonderfällen ist zwar in A 18.6 UStAE die Rede, der Fall wird dort aber nicht ausdrücklich genannt, sondern nur, dass eine Befreiung möglich ist, "z. B. wenn und soweit in bestimmten VAZ regelmäßig keine USt entsteht".

Für eine etwaige Sonder-VZ gäbe es eine ausdrückliche Möglichlichkeit diese in einem solchen Einzelfall niedriger als 1/11 festuzusetzen.

Hat einer einen Erfahrungswert, wie das bei den FÄ gehandhabt wird? Im Moment gehe ich erstmal nach dem Prinzip "Versuch macht kluch" vor und will wegen eines Sonderfalls die Befreiung weiter haben, würde aber doch gern wissen, ob ich eine Handhabe habe, wenn das FA nicht will.
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Befreiung von Abgabepflicht USt-VA - meyer - 04.01.2011 21:58

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