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Hinterziehungszinsen
26.07.2010, 17:44
Beitrag: #11
RE: Hinterziehungszinsen
meyer schrieb:Eigentlich sollte doch zumindest eine übliche Verfahrensweise für solche Fälle beim ErbSt-FA bekannt sein. Das ist doch schließlich kein besonders seltener Fall.

Hat es grundsätzlich auch! 7 Monate nach Tatbestand nach §1 ErbSt.

zaunkönig schrieb:Allerdings hat hier auch das zuständige Finanzamt geschlafen. Im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung hätte die Veranlagungsstelle die Verträge anfordern müssen. Aus denen wäre auch ersichtlich gewesen, dass hier ein schenkweiser Übertragungsvorgang vollzogen wurde. Sorgfältige und Gewissenhafte Sachverhaltsermittlung des Sachbearbeiters hätte automatisch dazu geführt, dass der Vorgang eben auch hinsichtlich der Schenkungssteuer überprüft worden wäre.

Grundsätzlich ja, aber... .

Bei Bp-Vormerk wird wohl in keinem FA etwas geprüft oder angefordert. Auf Grund der bestehenden Arbeitsüberlastung kann ich die Kollegen verstehen! Hat m.E.n. auch keinen Einfluss auf Hinterziehungszinsen, allenfalls auf Festsetzungsverjährung, dazu gibt es hinreichend Urteile bei unterlassener Anzeige.

Das aktuelle Problem ist eher, dass sich BuStra-FA und ErbSt-Fa den schwarzen Peter immer hin- und herschieben!

Der Bearbeiter der BuStra behauptet, dass ErbSt-FA Ermessensspielraum hat, obwohl er geschrieben hat Hinterziehungszinsen sind festzusetzen.

M.E. nach ist das Quatsch, den §235 AO sagt eindeutig SIND festzusetzen. Auch kann der Bearbeiter beim ErbSt-FA wohl kaum entgegen der BuStra feststellen, dass KEINE Hinterziehung sondern nur leichtfertige Verkürzung vorliegt. Für diese Unterscheidung wird der Fall ja extra an die BuStra gemeldet!

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Hinterziehungszinsen - taxpert - 24.07.2010, 14:00
RE: Hinterziehungszinsen - meyer - 24.07.2010, 19:25
RE: Hinterziehungszinsen - Clematis - 24.07.2010, 20:54
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