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Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
03.03.2009, 17:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 17:34 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Kiharu schrieb:
Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen?

Meinst Du der arme Richter hat Lust, jedem Partner von jedem Schriebs immer ein Exemplar zu kommen zu lassen? Seine Anfrage dürfte sich auf § 48 FGO beziehen.
Kaum, es geht hier allerdings nicht um G+E sondern um USt (hätte ich besser gleich erwähnen solen). § 48 FGO passt also nicht.

§ 58 FGO ist klar, meine Frage ist aber eher gewesen, ob das eine übliche Anfrage ist. Einerseits ergibt sich die Beantwortung der Frage eigentlich schon aus den Angaben auf dem Briefpapier.

Ich habe ansonsten auch schon andere Verfahren vor dem FG für PersG z. B. wegen USt einer Grundstücks-GbR geführt (diese natürlich durch einen Berater vertreten). Da hat keiner nach den gesetzlichen Vertretern gefragt. Ist die Angabe entbehrlich, wenn sich eine PersG durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt?
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - meyer - 03.03.2009 17:33

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