Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
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03.03.2009, 17:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 17:34 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin?
Kiharu schrieb:Kaum, es geht hier allerdings nicht um G+E sondern um USt (hätte ich besser gleich erwähnen solen). § 48 FGO passt also nicht.Zitat:Oder hat es damit zu tun, dass die Gesellschaft selbst klagt, ohne sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen? § 58 FGO ist klar, meine Frage ist aber eher gewesen, ob das eine übliche Anfrage ist. Einerseits ergibt sich die Beantwortung der Frage eigentlich schon aus den Angaben auf dem Briefpapier. Ich habe ansonsten auch schon andere Verfahren vor dem FG für PersG z. B. wegen USt einer Grundstücks-GbR geführt (diese natürlich durch einen Berater vertreten). Da hat keiner nach den gesetzlichen Vertretern gefragt. Ist die Angabe entbehrlich, wenn sich eine PersG durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt? |
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Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - meyer - 02.03.2009, 21:17
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Kiharu - 02.03.2009, 21:30
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Vorwitzig - 02.03.2009, 23:48
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - meyer - 03.03.2009 17:33
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Vorwitzig - 02.03.2009, 23:37
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Kiharu - 03.03.2009, 06:37
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Kiharu - 03.03.2009, 18:20
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - meyer - 03.03.2009, 21:03
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - Vorwitzig - 03.03.2009, 18:28
RE: Klage: Angabe der gesetzlichen Vertreter der Klägerin? - meyer - 03.03.2009, 21:05
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