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Handhabung der Abgeltungssteuer???
27.02.2009, 12:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2009 12:45 von lieschenmueller.)
Beitrag: #6
RE: Handhabung der Abgeltungssteuer???
Lieber Lemgun,
du hast natürlich recht und soweit war mir das eigentlich auch klar, manchmal hab ich nur so kleine Aussetzer :-)
Warum es keinen Vertrag gibt? Hm... weil ich den nicht für ihn unterschreiben kann. Liegt ihm seit nem Jahr vor, der Geschäftsführervertrag...
Andererseits ist es schon ein Unterschied, ob ich 50% (bis 2008) oder 60% (ab 2009) der Einnahmen versteuern muss oder 100% wenn es Lohn und nicht Ausschüttung ist?! Right?
Bei diesem Mandanten aber alles unwichtig, da er Verlustvorträge hat dass er die nächsten Jahre sicher keine Steuern zahlen muss!

Es geht mir nur ums Prinzip. Um die angedachte, korrekte Abführung der Abgeltungssteuer oder wie auch immer man es nennen will.
Es gibt also tatsächlich bisher nur die Formulare für die KESt. Hab mir die für 2009 gerade angeschaut und siehe da: Keine Möglichkeit die Kirchensteuer irgendwo anzugeben...

Also eben alles bisher noch nicht sonderlich ausgegoren. Viel Flickwerk und rumschusterei erstmal....

Dann schustern wir mal weiter - ist ja jetzt auch genug mit dem Thema ;-)

Schönes Wochenende schon mal!!
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RE: Handhabung der Abgeltungssteuer??? - lieschenmueller - 27.02.2009 12:43

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