Nachträgliche Vorauszahlungen § 37 Abs. 5 EStG
|
23.02.2009, 18:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2009 19:52 von meyer.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Nachträgliche Vorauszahlungen § 37 Abs. 5 EStG
Ich habe mal wieder ein vielleicht banales Problem.
Durch das JStG 2009 ist der Mindestbetrag für eine nachträgliche Erhöhung von Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 EStG von 2.500 EUR auf 5.000 EUR verdoppelt worden. Hatte ich bisher, ohne groß nachzudenken so verstanden, als gelte dies ab 01.01.2009 (so auch die Angaben in mindestens einem der mir zugänglichen elektronischen Gesetzestexte). Jetzt erzählt mir ein FA-Beamter, dies gelte erst ab Veranlagungszeitraum 2009 (soweit korrekt, siehe § 52 Abs. 1 EStG), dies bedeute hier konkret, dass das erstmals auf nachträgliche VZ für 2009 anzuwenden sei. Vom Gesetzeswortlaut könnte das so hinkommen. Ist aber natürlich nicht die von mir gewünschte Lösung. Daher meine Frage: Ist diese Anwendungsregelung eindeutig? Das würde ja dazu führen, dass bei gleichzeitiger Anpassung für 2008 (nachträglich) und für 2009 § 37 Abs. 5 EStG in einem Teilsatz in der aktuellen Fassung und im anderen in der Vorfassung anzuwenden wäre, da dort die Schwellenwerte sowohl für den aktuellen VZ wie auch für nachträgliche Anpassungen des früheren VZ genannt werden. Vielleicht ist hier der Wunsch Vater meines Gedankens, aber wäre schöne, wenn man sich jetzt schon auf den neuen Schwellenwert berufen könnte. Hat hierzu jemand etwas konkreteres beizusteuern? |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Nachträgliche Vorauszahlungen § 37 Abs. 5 EStG - meyer - 23.02.2009 18:01
RE: Nachträgliche Vorauszahlungen § 37 Abs. 5 EStG - Kiharu - 24.02.2009, 20:08
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste