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Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
18.02.2009, 16:59
Beitrag: #2
RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung
Hallo,

ich glaube mich zu erinnern, dass dann auch für den kommissionär die differenzbesteuerung möglich ist, also auch bei diesem der umsatz nach 25a bemessen wird; vgl. 25 I 2 b UStG. du hast also eine echte diff-best zwischen den parteien des komm-geschäfts und eine weitere diff besteuerung zwischen kommi und drittem.

Mfg

showbee


p.s. ich würds aber zur Sicherheit lieber nachlesen ;-)
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RE: Verkaufskommission und Differenzbesteuerung - showbee - 18.02.2009 16:59

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