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Vererbung von Verlustvorträgen
08.02.2009, 20:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2009 20:21 von Lemgun.)
Beitrag: #28
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Kiharu: Vielen Dank. Smile

@ Petz: Ich halte diese Sichtweise eher für richtig:

Zitat:...Andererseits wird teilweise das Problem erkannt, dass diese Auffassung zu einer
Vernichtung von Verlustvorträgen des Erblassers führt. Der Erblasser habe dadurch,
bezogen auf seine Lebenszeit, eine überhöhte Steuerlast zu tragen, die nicht seinem
tatsächlich erzielten Einkommen entspreche. Dieses Ergebnis lasse sich auch nicht mit
dem Prinzip der Periodenbesteuerung rechtfertigen. Während dem Grundsatz der
Besteuerung nach Leistungsfähigkeit als Ausprägung des Gleichheitsgrundsatzes nämlich
Verfassungsrang zukomme, sei die Besteuerung nach Kalenderjahren nur ein Notbehelf
für die Praxis, der Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht rechtfertigen könne....

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Lemgun - 08.02.2009 20:21

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