Vererbung von Verlustvorträgen
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07.02.2009, 09:47
Beitrag: #26
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
meyer schrieb:Ansonsten beschleicht mich das Gefühl, dass die Vertreter der restriktiven Auffassung eher nach Bauchgefühl entscheiden, ob ein Verlust zu einer wirtschaftlichen Belastung im hier genannten Sinn führt.Das will ich nicht einmal unbedingt abstreiten. Aber dazu zwei Anmerkungen: 1. Mir ist beim besten Willen nicht klar, warum ein Erbe durch einen 23er-Verlust des Erblassers wirtschaftlich belastet ist. Das hat auch nichts mit restriktiver Auffassung zu tun. Mir konnte bisher jedenfalls keiner plausibel erklären, wo die wirtschaftliche Belastung hier vorliegen könnte. Außer eben, dass er weniger geerbt hat, aber genau das ist kein einkommen-, sondern ein erbschaftsteuerliches Problem. 2. Sowohl StB als auch FA werden mit irgendeiner Entscheidung des BFH alleingelassen, der irgendwann einmal die Vererbbarkeit zugelassen hatte. Aber weder BFH noch Gesetzgeber haben mal vernünftig geregelt, was nun eigentlich unter dieser "wirtschaftlichen Belastung" zu verstehen sei. Und nun sitzt man da vor seinem Schreibtisch und soll darüber entscheiden, was sich irgendwann einmal ein BFH-Richter dabei gedacht haben könnte und was vermeintlich Recht und Gesetz sein soll....... Der Beamte wird dann schnell als engstirnig und restriktiv bezeichnet, wo aber die wirtschaftliche Belastung liegen soll, kann auch keiner vernünftig erklären. Gott sei Dank ist dieses Thema künftig endlich gegessen. Vielleicht sogar dadurch verursacht, dass zuviel "Vererbbarkeit" versucht wurde bis zum BFH durchzuklagen. ![]() |
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