Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vererbung von Verlustvorträgen
06.02.2009, 19:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2009 19:57 von Kiharu.)
Beitrag: #24
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Zitat:Aber wenn die Verwaltung sich selbst mit einem BMF-Schreiben an alte Rechtssprechung bindet, in der ja nur die zwei Negativabgrenzungen zum TBM wirtschaftliche Belastung aufgeführt werden und diese (und nur diese) als negativ darstellt im Schreiben, und ansonsten alte Rechtssprechung anwenden will, liege ich da falsch, dass dann die Selbstbindung der Verwaltung eine Erweiterung des Begriffs der wirtschaftlichen Belastung verhindert?

Auch die Verwaltung hat ja bei der alten Rechtslage nur gesagt, in den zwei Fällen liegt keine wirtschaftliche Belastung vor (auch wieder nur Negativabgrenzung). Leider finde ich das entsprechende BMF-Schreiben nicht. Sinngemäß steht dort: Insbesondere liegte keine wirtschaftliche Belastung bei Haftungsausschluss oder Nachlassinsolvenz vor.

Es gibt von Seiten der Verwaltung keine Aussage, wann denn eine wirtschaftliche Belastung gegeben sein soll. Und dies bietet Spiel für Auslegung. Es geht nicht um eine Erweiterung des Begriffs wirtschaftliche Belastung. Es geht darum, dass dieser Sache nie definiert wurde.



Edit:
Habs gerade gefunden: BMF vom 26.7.02

Zitat:Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.5.2001, I R 76/99 (= SIS 01 12 27) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalles zu berücksichtigen ist.

Der Erbe kann die Verluste des Erblassers jedoch nur dann ausgleichen bzw. abziehen, wenn er durch sie wirtschaftlich belastet ist [H 115 (Verlustabzug) EStH 2001]. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit dem obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 16.5.2001, I R 76/99 = SIS 01 12 27 unter Hinweis auf den Beschluss vom 29.3.2000, BStBl 2000 II S. 622 = SIS 00 09 18) liegt eine wirtschaftliche Belastung des Erben insbesondere dann nicht vor, wenn der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt haftet.

Und das Wörtschen "insbesondere" läßt Raum für Auslegung.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Kiharu - 06.02.2009 19:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation