Vererbung von Verlustvorträgen
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06.02.2009, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2009 19:57 von Kiharu.)
Beitrag: #24
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Zitat:Aber wenn die Verwaltung sich selbst mit einem BMF-Schreiben an alte Rechtssprechung bindet, in der ja nur die zwei Negativabgrenzungen zum TBM wirtschaftliche Belastung aufgeführt werden und diese (und nur diese) als negativ darstellt im Schreiben, und ansonsten alte Rechtssprechung anwenden will, liege ich da falsch, dass dann die Selbstbindung der Verwaltung eine Erweiterung des Begriffs der wirtschaftlichen Belastung verhindert? Auch die Verwaltung hat ja bei der alten Rechtslage nur gesagt, in den zwei Fällen liegt keine wirtschaftliche Belastung vor (auch wieder nur Negativabgrenzung). Leider finde ich das entsprechende BMF-Schreiben nicht. Sinngemäß steht dort: Insbesondere liegte keine wirtschaftliche Belastung bei Haftungsausschluss oder Nachlassinsolvenz vor. Es gibt von Seiten der Verwaltung keine Aussage, wann denn eine wirtschaftliche Belastung gegeben sein soll. Und dies bietet Spiel für Auslegung. Es geht nicht um eine Erweiterung des Begriffs wirtschaftliche Belastung. Es geht darum, dass dieser Sache nie definiert wurde. Edit: Habs gerade gefunden: BMF vom 26.7.02 Zitat:Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.5.2001, I R 76/99 (= SIS 01 12 27) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalles zu berücksichtigen ist. Und das Wörtschen "insbesondere" läßt Raum für Auslegung. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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