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Vererbung von Verlustvorträgen
06.02.2009, 18:30
Beitrag: #22
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Jetzt versteh ich es auch Rolleyes

Das grosse Problem, was dieser ganzen Diskussion zugrunde liegt, ist die Tatsachen, dass der BFH nur zwei Negativabgrenzungen zum TBM wirtschaftliche Belastung vorgenommen hat. Genau die beiden, welche in dem BMF-Schreiben angeführt wurden. Es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung in Form von Positiv-Abgrenzungen. Der BFH hat mit keiner Entscheidung klargestellt, wann man denn nun wirtschaftlich belastet sein soll. Dies führte unter anderem zur Verfassungsbeschwerde und letzen Endes dazu, dass einen Vererbung nunmehr gar nicht mehr zugelassen ist.

Aus diesem Grund kann man das TBM wirtschaftliche Belastung ja auslegen, wie man gerade möchte und deshalb gibt es hier diese Diskussion.

Hoffe, ich konnte jetzt ein wenig für Klarheit sorgen. Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Kiharu - 06.02.2009 18:30

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