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Vererbung von Verlustvorträgen
06.02.2009, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2009 17:56 von Lemgun.)
Beitrag: #21
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Hm, hab ich die Frage wohl falsch formuliert. Meine Frage bezieht sich nur auf altes Recht.

Ich versuchs nochmal: Smile

Petz hat ja eine Reihe von Beispielen aufgeführt, in denen er die wirtschaftlichen Belastung der Erben verneint.

Meine Frage war so gemeint: Wurde in den von Petz aufgeführten Fällen § 10 d beim Erben nach altem Recht seitens der Rechtssprechung versagt? Ich war der Meinung, dass nach altem Recht nur bei fehlender oder beschränkter Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, oder bei Ausschlagen des Erbes der Verlust nicht auf den Erben übergeht.

In meinem Beitrag Nr.2 hatte ich ja das BMF-Schreiben zitiert, in dem sich die Finanzverwaltung für Erbfälle bis zur Veröffentlichung des Urteils an altes Recht halten will. Warum soll dies nun doch nicht geschehen?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Lemgun - 06.02.2009 17:39

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