Vererbung von Verlustvorträgen
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04.02.2009, 18:27
Beitrag: #18
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Eine Quelle dafür habe ich auch nicht, ist auch schon Jahre her, wo ich das letzte Mal dieses Problem auf den Tisch hatte.
Ich kenne das so: Der Erbe stellt einen Antrag beim Wohnsitz-FA des Verstorbenen, dieses muss dann über diesen Antrag entscheiden. Zum einen weil nur dieses FA beurteilen kann, ob die Verluste vererbbar sind (aus den von mir genannten Gründen), zum anderen weil eigentlich auch nur dieses Verluste entsprechend der Erbquote verteilen kann. Dieser Bescheid ist dann ja auch einspruchsfähig. |
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