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Vererbung von Verlustvorträgen
04.02.2009, 14:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2009 14:51 von meyer.)
Beitrag: #17
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Petz schrieb:Für diese Feststellung, ob der Verlust vererbbar ist, ist eigentlich das FA des Verstorbenen zuständig.
Nur dieses FA kann das entscheiden und ggfs. auf die Erben aufteilen.
Interessant. Haben Sie dafür eine Quelle? Ich bin bisher der Meinung (so wohl auch ein mir vorliegender Fachartikel), dass der Verlustfeststellungsbescheid für den Erblasser als Grundlagenbescheid für die ESt-Bescheide der Erben ist, also gar kein zusätzlicher Bescheid ergehen muss.

Bin mir dazu aber nicht sicher, jedenfalls gibt es nach (allerding nur kurzer Recherche) kaum was dazu.

Petz schrieb:Der Erbe ist einfach nicht wirtschaftlich belastet, das ist sogar meine persönliche Meinung.
Persönlich nachvollziehbar finde ich die Auffassung ja, aber die steht trotzdem m.E. nicht mit dem im Einklang, wie die Rechtsprechung jedenfalls überwiegend "wirtschaftliche Belastung durch die Verluste" definiert. Vom BFH gibt es jedenfalls nur die bekannten Negativabgrenzungen.
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - meyer - 04.02.2009 14:46

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