Vererbung von Verlustvorträgen
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04.02.2009, 06:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2009 06:32 von Petz.)
Beitrag: #16
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
meyer schrieb:Es gibt zwei oder drei Erben, nur der eine hat Probleme mit seinem FA. Schon das ist merkwürdig. Für diese Feststellung, ob der Verlust vererbbar ist, ist eigentlich das FA des Verstorbenen zuständig. Nur dieses FA kann das entscheiden und ggfs. auf die Erben aufteilen. Und zu den anderen Punkten: Da drehen wir uns so langsam im Kreis, besser kann ich es auch nicht begründen. Aber gerade Verluste nach 17 und 23 sind für mich das klassische Beispiel, welche Verluste nicht vererbbar sind. Der Erbe ist einfach nicht wirtschaftlich belastet, das ist sogar meine persönliche Meinung. |
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