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Vererbung von Verlustvorträgen
04.02.2009, 00:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2009 00:10 von meyer.)
Beitrag: #15
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Petz schrieb:Das sind schon echte Verluste, aber m.E. eben nicht vererbbar.
Der Erbe hat in beiden Fällen eben "nur" weniger geerbt, "sonst nichts".
Nun ja, was mir nicht in den Kopf will ist, wo der Unterschied zum Gewerbefall sein soll. Auch da hätte der Erbe "nur" weniger geerbt, denn die Verluste sind ja schon beim Erblassten entstanden. Spätere Verluste fallen ja von vornherein schon bei den Erben an.

Ich finde diese Auffassung irgendwie überhaupt nicht greifbar. Zumal bei den obigen Fällen das Argument "Gegenwert" ja nicht greifen kann.

Petz schrieb:Nur zur Klarstellung:
Das alles ist auch nicht meine persönliche Meinung, sondern es ist die Rechtsauffassung, so wie sie bei uns gehandhabt wurde.
Ist mir schon klar, meine Argumentation geht ja auch nicht gegen Sie persönlich.

Petz schrieb:Ich versuche nur darzustellen, aus welchen Gründen der Verlustvortrag von dem FA als vererbbar abgelehnt worden sein könnte.

Dafür bin ich dankbar, deshalb versuche ich ja auch zu ergründen, wie die Verteter dieser Auffassung denn die Grenze für eine wirtschaftliche Belastung sehen. Denn logisch erscheint mir das bisher nicht.

Petz schrieb:Um welche Verlustvorträge geht's denn überhaupt?
Welche Einkunftsart und wie sind die entstanden?
Ich hab es gerade nicht vor mir, es geht m. W. hauptsächlich um gewerbliche Verluste, aber aus 17. Außerdem um Private VG, die sind aber vermutlich nicht so interessant.

Es gibt zwei oder drei Erben, nur der eine hat Probleme mit seinem FA.

Bei meinem erfolgreichen norddeutschen Altfall von vor zwei oder drei Jahren ging es um V+V.

Petz schrieb:@kiharu:
Was bedeutet die Abkürzung TBM ?
Ich schlage vor: Tatbestandsmerkmal.
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - meyer - 04.02.2009 00:09

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