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Vererbung von Verlustvorträgen
03.02.2009, 23:13
Beitrag: #14
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
meyer schrieb:Das halte ich aber für äußerst willkürlich, denn was sind "echte" Verluste? Sagen wir, der Erblasste hat 17er-Verlust gemacht und die Vorträge vererbt. Oder er hat Spekulationsverluste erzielt. Sind das keine "echten" Verluste?
Das sind schon echte Verluste, aber m.E. eben nicht vererbbar.
Der Erbe hat in beiden Fällen eben "nur" weniger geerbt, "sonst nichts".

Zitat:Ich bezweifle außerdem, dass Erhaltungsmaßnahmen in gleicher Höhe zu einer Wertsteigerung führen. Nehmen wir einen Extremfall, z. B. Schwammsanierung. Da gleicht man allenfalls den Wertverlust (ist das ein echter Verlust)? durch den Schwammbefall aus.
Wertsteigerung nicht, aber immerhin Werterhalt.

Nur zur Klarstellung:
Das alles ist auch nicht meine persönliche Meinung, sondern es ist die Rechtsauffassung, so wie sie bei uns gehandhabt wurde.
Ich versuche nur darzustellen, aus welchen Gründen der Verlustvortrag von dem FA als vererbbar abgelehnt worden sein könnte.
Um somit möglichst erfolgreiche Argumentationen für den @meyer zu sammeln.

Um welche Verlustvorträge geht's denn überhaupt?
Welche Einkunftsart und wie sind die entstanden?

@kiharu:
Was bedeutet die Abkürzung TBM ?
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Petz - 03.02.2009 23:13

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