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Vererbung von Verlustvorträgen
03.02.2009, 21:16
Beitrag: #13
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Offensichtlich bestehen auch hier unterschiedliche Auffassung, was das TBM "wirtschaftliche Belastung" angeht.

Lieber @Petz, vielleicht solltest Du uns mal erläutern, in welchen Fällen du die Berücksichtigung von Verlusten befürworten würdest.

Nehmen wir mal das Beispiel mit dem Gewerbebetrieb.
1. Variante
Verluste resultieren aus Sonder-Afa oder sonst was. Verbindlichkeiten sind bei Tod nicht vorhanden.
Dann würdest Du keine Verluste anerkennen, stimmts?
2. Variante
Verluste wiederum aus Sonder-Afa ABER es bestehen noch betriebliche Verbindlichkeiten.
Würdest Du hier die Verluste anerkennen?

Was wäre, wenn die Verluste aus einer anderen Einkunftsquelle/Art stammen als die übernommenen Verbindlichkeiten?

Was macht das TBM "wirtschaftliche Belastung" aus?
Ich bin gern bereit meinen längeren Erguss hier mal zur Diskussion zur stellen. Denn genau um den Knackpunkt "wirtschaftliche Belastung" geht es darin.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Kiharu - 03.02.2009 21:16

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