Vererbung von Verlustvorträgen
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03.02.2009, 19:45
Beitrag: #10
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Petz schrieb:Genau da sehe ich keine wirtschaftliche Belastung.Im wirtschaftlichen Ergebnis gebe ich Ihnen recht, wobei der Fall bei Weitervermietung durch die Erben nichts anderes ist, als die von Ihnen genannte Weiterführung des Gewerbebetriebs. In beiden Fällen wird die "Verlustquelle" übernommen. Zitat:Z.B. wenn die Verluste durch einen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und der Erbe diesen Betrieb weiterführt.Ich bin da ganz bei kiharu, nach den entschiedenen Fällen kommt es nicht darauf an, dass auch die "Verlustquelle" übernommen wird. Selbst in dem Fall könnte man aber noch argumentieren (jedenfalls bei positiver Entwicklung des Gewerbebetriebs), dass keine wirtschaftliche Belastung gegeben sei, denn dann profitieren die Erben ja gerade und sind in dem Sinn nicht belastet. Denkt man den Gedanken (der auf den ersten Blick durchaus naheliegt) konsequent weiter, käme man m. E. aber zum Ergebnis, dass man wirtschaftlich nur belastet ist, wenn man einen überschuldeten Nachlass übernimmt. Den würde man aber im Regelfall ausschlagen oder zur Nachlassinsolvenz kommen. Es gäbe dann kaum noch einen Anwendungsfall. |
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