Vererbung von Verlustvorträgen
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03.02.2009, 19:04
Beitrag: #9
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen
@Petz
Ich hab dem qmeyer einen zweiseitigen Vermerk geschickt, wo meine Rechtsauffassung ausfühlich dargelegt ist. Dachte, dass würde hier den Rahmen sprengen. Zitat:Z.B. wenn die Verluste durch einen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und der Erbe diesen Betrieb weiterführt. Genau das (Weiterführung der Einkunftsquelle) hat der BFH aber gerade nicht zur Voraussetzung gemacht. Deshalb vertrete ich die Meinung, sofern Verbindlichkeiten vererbt wurden (müssen nicht mit den Verlusten im Zusammenhang stehen) und der Erbe dafür haftet, sind die Verluste anzuerkennen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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