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Vererbung von Verlustvorträgen
03.02.2009, 18:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2009 18:33 von Petz.)
Beitrag: #8
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Kiharu schrieb:Tja, nur eine kleine Bearbeiterin in einem kleinen nördlichen Finanzamt hat keine Lust sich zum Spielball der undurchsichtigen Rechtsprechung machen zu lassen. Ich würde stattgeben. Basta
Mag ja sein.
Aber das ist für die rechtliche Beurteilung nicht sonderlich hilfreich und hilft dem @meyer nicht weiter.


meyer schrieb:Erblasser hat V-Objekte saniert mit hohen Erhaltungsaufwendungen, die Verlustvorträge auslösen.
Genau da sehe ich keine wirtschaftliche Belastung.
Die Objekte sind dafür ja auch in einem wesentlich besseren Zustand als vorher, er hat ja jetzt renovierte Objekte in seinem Bestand und kann sich freuen....
Hätte der Erblasser die Objekte nicht zu Lebzeiten renoviert, wären die Objekte in einem schlechten Zustand, der Erbe hätte dafür mehr Bargeld (oder weniger Schulden) geerbt.
Also reine "Bestandskostenverschiebung".

Zitat:Es kann daher für das Kriterium "wirtschaftliche Belastung" nur darauf ankommen, ob die Erben für Nachlassverbindlichkeiten haften oder nicht.
Ob "nur" weiß ich nicht.....


Zitat:@Petz

Was verstehen Sie denn unter einer wirtschaftlichen Belastung des Erben überhaupt?
Z.B. wenn die Verluste durch einen Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden und der Erbe diesen Betrieb weiterführt.
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Petz - 03.02.2009 18:31

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