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Vererbung von Verlustvorträgen
03.02.2009, 14:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2009 19:46 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Petz schrieb:Ein Erbe ist nicht automatisch durch einen Verlustvortrag wirtschaftlich belastet.
Gerade dadurch ist er m. E. aber auch wirtschaftlich belastet, denn er hätte sonst mehr Aktiva geerbt und die alte Rechtsprechung basiert auf der Fußstapfentheorie.

Beispiel:

Erblasser hat V-Objekte saniert mit hohen Erhaltungsaufwendungen, die Verlustvorträge auslösen.

Es kann m. E. nicht darauf ankommen, ob davon irgendwelche Verbindlichkeiten erst nach dem Todestag durch die Erben gezahlt werden oder vor dem Todestag durch den Erblasser. Denn im zweiten Fall erbt er genausoviel Vermögen, nur eben mehr Aktiva und weniger Verbindlichkeiten.

Es kann daher für das Kriterium "wirtschaftliche Belastung" nur darauf ankommen, ob die Erben für Nachlassverbindlichkeiten haften oder nicht. Und bis auf die vom BFH genannten Ausnahmefälle haften die Erben immer voll.

@kiharu

Ist angekommen vielen Dank. Sieht gut aus, ich habe es mir aber noch nicht näher angesehen.

PS: Ich habe den gleichen Fall vor ca. zwei Jahren schon mal bei einem FA nördlich der Mainlinie im Einspruchsverfahren durchbekommen, obwohl sich Bearbeiter und SGL zunächst strikt ablehnend geäußert haben. Habe also von damals schon einen, wie ich meine, nicht schlechten Schriftsatz. Gebe zu, dass ich eigentlich nur mal hören wollte, ob die Argumentation allgemeine Linie in den FÄ ist.

@Petz

Was verstehen Sie denn unter einer wirtschaftlichen Belastung des Erben überhaupt?

@Jive

Ich nutze PN-Funktionen in derartigen Foren bewusst nicht, da ich mir nicht noch Zeit für PN-Austausch stehlen lassen will. Verbringe so schon zu viel Zeit in Foren.
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - meyer - 03.02.2009 14:49

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