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Vererbung von Verlustvorträgen
03.02.2009, 00:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2009 00:21 von Lemgun.)
Beitrag: #2
RE: Vererbung von Verlustvorträgen
Jupp, sehe ich genauso. Nur bei Sonderfällen spielte nach altem Recht m.E. die wirtschaftliche Belastung eine Rolle.

Laut BMF Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

ist das alte Recht bis zur Veröffentlichung des Urteils weiterhin anzuwenden. In diesem BMF-Schreiben hat sich also die Finanzverwaltung selber daran gebunden. Da würde ich mal zart drauf hinweisen. Außerdem Vertrauensschutzgründe vorbringen, die sowohl im Urteil als auch im BMF-Schreiben erwähnt sind.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Vererbung von Verlustvorträgen - Lemgun - 03.02.2009 00:07

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