Begründung Einspruchsentscheidung
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31.01.2009, 17:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2009 17:46 von Kiharu.)
Beitrag: #17
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Zitat:sie hätten Gnade vor Recht walten lassen. Genau genommen haben Sie das ja gar nicht. Die Änderung war über § 362 Abs. 3 AO zu drücken. Dazu gibt es Urteile, gerade im Hinblick auf nicht beratende Stpfl. und falsche Auskünfte vom Finanzamt. Nichts desto trotz wäre hier Amtspflichtverletzung zu prüfen und ggf. sich darüber die Kosten wieder rein zu holen. Leider kannst du das nicht durchziehen, denn dazu müsste dein Mandant einen Anwalt bemühen. Aber anleiern darf ein Stb. das allemal. Schon mal an die Amtleitung geschrieben? Bis zu einer Gewissen Höhe entscheidet die darüber. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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