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Begründung Einspruchsentscheidung
31.01.2009, 14:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2009 14:40 von Kiharu.)
Beitrag: #15
RE: Begründung Einspruchsentscheidung
Ganz offensichtlich sind Dir die Abläufe und das Über/Unterordnungssystem zwischen FA und OFD/FinMin nicht bekannt. Anderfalls käme Dir der Gedanke, dass das Finanzamt auf Zeit spielen würde gar nicht in den Sinn.

In einer solchen Situation, wo schon der Rb-Bearbeiter Dir mitgeteilt hat, dass das FA dies mit der OFD abklären muss, sollte dir klar sein, dass
1. das FA nicht die OFD unter Druck setzen wird und
2. die OFD nicht nur auf Deinen Fall gewartet hat

Und eines kann ich Dir jetzt schon versichern, wenn du glaubst, nach 6 Monaten beim FA mit einer Untätigkeitsklage was erreichen zu können, dann mach dich mal auf ein sehr, sehr langen FG Verfahren gefasst. Bei meinem FG liegen die Fälle im Durchschnitt 2 Jahre (§ 69 FGO Fälle zwischen 6-12 Monaten). Insofern, wenn Dir das Finanzamt schon zu langsam ist und Du nur Böses (spielen auf Zeit) witterst, frage ich mich, was Du den Richtern vorwerfen möchtest?


Hinsichtlich des Anlegens mit dem FA und Deiner Aussage

Zitat:Nö, es sei denn, es muß sein

Gehen wir beide wahrscheinlich von einer anderen Bedeutung des Wörtchens "muß" aus. Das jedoch möchte ich nicht weiter vertiefen, denn dazu ist diese Forum nicht die richtige Plattform. Ich vertrete halt die Auffassung, dass man sich nicht das Leben unnötig schwer machen sollte und aus jeder Mücke einen Elefanten machen sollte. Beide Seiten machen Ihren Job und beide Seiten machen Fehler. Aber man sollte auch bedenken, dass man noch öfter miteinander zu tun hat und da ist mir eine vernünfte Zusammenarbeit allemal lieber als die ständigen Machtspielchen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Begründung Einspruchsentscheidung - Kiharu - 31.01.2009 14:38

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